Führungen, Fachvorträge und wissenschaftliche Arbeiten

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Die Jugendarrestanstalt Rastatt bietet interessierten Fachkreisen die Möglichkeit, vertiefte Einblicke in ihre Arbeit und das zugrunde liegende pädagogische Konzept des Jugendarrestes zu erhalten.

Die Führungen und Vorträge richten sich insbesondere an sozialpädagogisches Fachpersonal, Angehörige der Justiz sowie an Personen und Institutionen, die im beruflichen Kontext mit der Anordnung, Vollstreckung oder Begleitung von Jugendarrest befasst sind.

Hier finden Sie Informationen für Medienvertreter, Kulturschaffende und alle weiteren Besucher.

Die Teilnehmer erhalten einen praxisnahen Überblick über den Alltag in der Jugendarrestanstalt, die Zielsetzung und Ausgestaltung des sozialen Kompetenztrainings sowie über die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Arrestvollzugs. Ziel ist es, ein realistisches und differenziertes Bild der Maßnahme zu vermitteln und den fachlichen Austausch zu fördern.

Führungen werden auf Anfrage gerne für Gruppen ab fünf Personen angeboten. Die Besichtigung wird durch einen ausführlichen, fachlich fundierten Vortrag ergänzt.

Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Bedienstete der Jugendarrestanstalt Rastatt im Rahmen externer Veranstaltungen – etwa Fachtagungen, Fortbildungen oder Dienstbesprechungen – einen Vortrag zum Thema Jugendarrest und sozialpädagogische Arbeit im Vollzug halten. Die Anstalt kommt insofern auch zu den Veranstaltern vor Ort.

Interessierte können sich zur Terminabstimmung und für weitere Informationen telefonisch oder per E-Mail unmittelbar an die Jugendarrestanstalt Rastatt wenden.

Wissenschaftliche Arbeiten von Studenten können nach vorheriger Absprache in begrenztem Rahmen unterstützt werden.

Bitte beachten Sie:

Konzerte oder Auftritte von Musikern finden nicht statt.

Schulklassen und Schülergruppen können aus pädagogischen und organisatorischen Gründen nicht empfangen werden; die Arrestanten sind in der Regel selbst nicht älter als die Schüler.

Besuche mit einzelnen Jugendlichen "zur Abschreckung" finden grundsätzlich nicht statt. 

Nur so bleibt die Jugendarrestanstalt ein geschützter Raum für wirksame pädagogische Arbeit mit den Jugendlichen. Wir bitten von entsprechenden Anfragen abzusehen.