Ziel ist es, jungen Menschen durch soziales Kompetenztraining Impulse für ein straffreies Leben zu geben. Der Arrest dient nicht dem Wegsperren oder Abschrecken, sondern der Reflexion und dem Erlernen alternativer Handlungsstrategien.
Gleichzeitig ist der Jugendarrest keine medizinische oder psychiatrische Einrichtung. Die pädagogische Arbeit setzt voraus, dass die Jugendlichen in einem Mindestmaß stabil und ansprechbar sind. Bei schweren Sucht- oder Krankheitssymptomen, psychiatrischen Erkrankungen oder erheblichen Sprachbarrieren sind vorrangig spezialisierte Hilfen angezeigt.
Damit das Konzept wirksam greifen kann, bitten wir darum, vor einer Verhängung des Arrestes folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Hinweise zur Arrestfähigkeit
Junge Menschen mit gravierender Abhängigkeitserkrankung können in der Jugendarrestanstalt regelmäßig nicht ausreichend betreut werden.
Ohne Entzugsbehandlung oder medizinische Stabilisierung besteht immer ein hohes gesundheitliches Risiko.
Auch ist ein pädagogisch wirksames soziales Kompetenztraining unter Entzugs- oder Suchtdruck nur mit Hindernissen durchführbar.
Bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf, Infektionserkrankungen, starke körperliche Einschränkungen, Epilepsie, Diabetes) sind unsere medizinischen Möglichkeiten sehr begrenzt.
In solchen Fällen wird geprüft, ob eine Medikation in der Jugendarrestanstalt möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine adäquate Versorgung in einer spezialisierten Klinik angezeigt.
Psychische Störungen, die intensive Betreuung, Medikation oder Krisenintervention erfordern, können in der Jugendarrestanstalt regelmäßig nicht ausreichend behandelt werden.
Wir nehmen psychiatrische Diagnosen und Symptome sehr ernst und verbringen Betroffene bei Bedarf unter Zuhilfenahme der Polizei in eine geeignete Fachklinik oder Psychiatrie. Nach der Genesung wird der Arrest wieder vollstreckt.
Sollte sich herausstellen, dass der Arrestant dauerhaft arrestunfähig ist, erfolgt in der Regel eine Absehensentscheidung.
Das soziale Kompetenztraining lebt von Kommunikation und der aktiven Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten.
Wenn grundlegende Deutschkenntnisse fehlen, ist eine Teilnahme nur sehr eingeschränkt möglich, da die pädagogischen Inhalte nicht wirksam vermittelt werden können.
Für sprachunkundige Arrestanten bestehen nur sehr eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten, die am Zweck der Maßnahme zweifeln lassen.
Sofern Zweifel an der persönlichen Eignung eines Arrestanten für den Jugendarrest bestehen, können Sie sich gerne an die Jugendarrestanstalt wenden. Selbstverständlich sind wir bereit, einzelne Fälle mit Ihnen zu erörtern und gemeinsam zu prüfen, ob und in welcher Form ein Jugendarrest sinnvoll und verantwortbar ist.