Jeder Arrestant wird bei der Ankunft zeitnah ärztlich untersucht. Die Jugendarrestanstalt verfügt über medizinisch geschultes Personal sowie über einen Zugang zur Telemedizin. Zusätzlich wird die Einrichtung regelmäßig von einer Psychologin besucht.
Bei medizinischem Bedarf organisiert die Jugendarrestanstalt notwendige Arzttermine, zum Beispiel beim Allgemeinmediziner, Zahnarzt oder Facharzt. Diese Termine finden in der Regel in Rastatt statt und werden durch das Personal begleitet. Die Anstalt arbeitet hierfür mit mehreren örtlichen Ärzten zusammen.
Bei chronischen Erkrankungen oder regelmäßiger Einnahme von Medikamenten müssen entsprechende ärztliche Atteste sowie – sofern vorhanden – der aktuelle Medikationsplan mitgebracht werden. Nur so kann das medizinisch geschulte Personal alle notwendigen Maßnahmen veranlassen und eine lückenlose Versorgung sicherstellen.
Krankheit stellt grundsätzlich keinen Grund dar, den Arrest nicht anzutreten.
Leichtere Erkrankungen wie Erkältungen, grippale Infekte oder andere vorübergehende Beschwerden rechtfertigen in der Regel keine Verschiebung des Arresttermins. In diesen Fällen ist der Arrest wie vorgesehen anzutreten.
Wird ein Arrestant während des Aufenthalts krank, kann eine Entlassung zur Genesung erfolgen. Eine ärztlich festgestellte Arrestunfähigkeit führt jedoch nicht dazu, dass sich die Anordnung erledigt hat – der Arrest ist zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Die Jugendarrestanstalt behält sich vor, ärztliche Atteste auf Echtheit und inhaltliche Plausibilität zu überprüfen.
Bei schwangeren Arrestanten wird der Jugendarrest grundsätzlich nur bis zum Ende des fünften Schwangerschaftsmonats vollstreckt. In der Jugendarrestanstalt bist du während des Arrestes sicher untergebracht; auf deine besondere Situation wird Rücksicht genommen.
Medizinisch notwendige Arzttermine können – je nach Lage des Einzelfalls – unter Begleitung wahrgenommen werden. Gegebenenfalls ist auch eine kurzfristige Unterbrechung des Arrestes möglich.
Bitte bringe zu deiner Einweisung unbedingt deinen Mutterpass mit.
Bei schwerwiegenden Erkrankungen kann der Arrestantritt ausnahmsweise verschoben werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag an das Amtsgericht Rastatt zu richten und durch geeignete ärztliche Unterlagen zu belegen.
Von einer dauerhaften Arrestunfähigkeit wird nur in sehr seltenen Ausnahmefällen ausgegangen. Liegen ernsthafte oder länger andauernde gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, sind aussagekräftige ärztliche Atteste bereits im Vorfeld vorzulegen.
In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Vollstreckung des Arrests vollständig unterbleiben. Auch hierfür ist ein schriftlicher Antrag an das Amtsgericht Rastatt unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zu stellen.
Kontakt:
Amtsgericht Rastatt
Herrenstraße 18
76437 Rastatt
Medizinische und psychiatrische Notfälle werden sehr ernst genommen.
In akuten medizinischen Notfällen werden Notarzt und Rettungsdienst unmittelbar verständigt. Bei schweren psychischen Krisen erfolgt in Abstimmung mit der Polizei eine Überstellung in die nächstgelegene psychiatrische Einrichtung zur fachärztlichen Abklärung.
Persönliche Gegenstände des Arrestanten (z. B. Handy, Kleidung) verbleiben währenddessen sicher in der Jugendarrestanstalt.
Stellen Krankenhaus oder Psychiatrie die Arrestfähigkeit fest, erfolgt so schnell wie möglich die Rückführung in die Jugendarrestanstalt.