Suchfunktion
Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Untersuchungshaft ergibt sich in erster Line aus dem Vollstreckungsplan für das Land Baden-Württemberg.
Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Untersuchungshaft ergibt sich in erster Line aus dem Vollstreckungsplan für das Land Baden-Württemberg.