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Justizvollzugsanstalt Karlsruhe - Außenstelle Bühl
Hauptstr. 94, 77815 Bühl, Tel. 07223/80859-50,

Postanschrift: Postfach 16 64, 77815 Bühl
 

Hinweise für Selbststellerinnen

 

Grundsätzlich:

Stellen Sie sich möglichst am Vormittag, jedoch bis spätestens 13:00 Uhr an der Torwache der Justizvollzugsanstalt Bühl.

Sie dürfen nicht unter Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln zum Strafantritt erscheinen. Sie werden von der Justizvollzugsanstalt mit allen notwendigen Gegenständen ausgestattet.

 

Mitbringen müssen Sie

-       Die Ladung zum Strafantritt

-       Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Andernfalls kann eine Aufnahme nicht erfolgen

 

Mitbringen können Sie

-       Privatkleidung
(siehe „Zusendung von Wäschepaketen für weibliche Gefangene der Außenstelle Bühl“)


-       Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Sie werden zeitnah dem Anstaltsarzt vorgestellt, der sodann über die weitere Verwendung der Hilfsmittel sowie über eventuell zu verabreichende Medikamente entscheidet.


-       Wir empfehlen Ihnen, etwa 100 € Bargeld mitzubringen. Dies ermöglicht Ihnen einen Zugangseinkauf (Tabak, Blättchen, Feuerzeug, Eistee, Instantkaffe).

 

Nicht mitbringen dürfen Sie

-       Alle Gegenstände, die Sie für den Vollzug und für die Entlassung nicht benötigen

-       Alle Gegenstände, die bei Eintritt in die Anstalt nicht zulässig sind
(z. B. Elektrogeräte, Handys, Nahrungs- und Genussmittel, Tabak etc.)



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