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Die Justizvollzugsanstalt in Karlsruhe wurde von 1894 bis 1899 in dem in Baden-Württemberg einmaligen sogenannten Petersburger System errichtet. Die dreigeschossige Anlage hat die Form eines geschlossenen Rechtecks mit einem 47 x 77 m großen Innenhof. Die Hafträume sind dem Innenhof zugewandt, so dass keine Mauern notwendig sind. Das palastähnliche Gebäude fügt sich somit unauffällig in das Stadtbild ein, besitzt aber keine Erweiterungsflächen. Die Anstalt steht unter Denkmalschutz.