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Für jede inhaftierte Person wird ein eigenes Geldkonto angelegt und verwaltet. Besucher, Angehörige und sonstige Personen können auf dieses Konto Geld einbezahlen.

Die Bankverbindung der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe mit Außenstelle Bühl lautet:
Empfänger: Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
IBAN-Nummer: DE 25600501010004552107
BIC-Nummer: SOLA DE ST 600
Bank: Baden-Württembergische Bank

Zur reibungslosen Abwicklung der Bankeinzahlungen sind folgende Angaben im Feld „Verwendungszweck“ absolut notwendig:
• Vollständiger Name des/ der Gefangenen und dessen/ deren Geburtsdatum
• AK 25 (Anstaltskennung der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe
• Vermerke wie z. B. „Sondergeld 1“

Zahlungen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden umgehend an den Auftraggeber zurücküberwiesen.

Sondergeld 1:
Einzahlungen ohne Zweckbindung werden zunächst bis zum monatlichen Höchstbetrag dem Sondergeld 1 gutgeschrieben.
Beträge, die darüber hinausgehen werden auf das Eigengeld gebucht.
Es gelten folgende Höchstbeträge für das Sondergeld 1:

Monatlich 76,35 € - für erwachsene Strafgefangene und Untersuchungsgefangene -
Monatlich 45,81 € - für junge Strafgefangene
Monatlich 162,90 € - für Untergebrachte
Sondergeld 1 kann für den Einkauf in der Anstalt, als Telefongeld u. a. verwendet werden.

Zur Abmilderung der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann bis auf Weiteres wie folgt Sondergeld 1 einbezahlt werden:

Strafgefangene und Untersuchungsgefangene: 112,35 €

Jugendstrafgefangene: 81,81 €

Untergebrachte: 210,90 €

Sondergeld 2:
Sollen Beträge als Sondergeld 2 gebucht werden, ist dies zwingend zu vermerken.
Eine Gutschrift auf dem Konto Sondergeld 2 kann nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt erfolgen. Dies ist möglich für Maßnahmen der Eingliederung (z.B. Kosten der Gesundheitsfürsorge, Aus- und Fortbildung) oder zur Pflege sozialer Beziehungen.

Kann das eingezahlte Geld zu dem angegebenen Zweck nicht verwendet werden oder liegt keine Genehmigung für die Einzahlung vor, erfolgt, soweit möglich, eine Rückerstattung an den Einzahler, ansonsten eine Umbuchung auf das Eigengeld.

Bitte beachten Sie:
Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung.
Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei der Bank bzw. ab dem Überweisungsauftrag in der Regel mehrere Werktage.

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