Suchfunktion
Für jede inhaftierte Person wird ein eigenes Geldkonto angelegt und verwaltet. Besucher, Angehörige und sonstige Personen können auf dieses Konto Geld einbezahlen.
Die Bankverbindung der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe mit Außenstelle Bühl lautet:
Empfänger: Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
IBAN-Nummer: DE 25600501010004552107
BIC-Nummer: SOLA DE ST 600
Bank: Baden-Württembergische Bank
Zur reibungslosen Abwicklung der Bankeinzahlungen sind folgende Angaben im Feld „Verwendungszweck“ absolut
notwendig:
• Vollständiger Name des/ der Gefangenen und dessen/ deren Geburtsdatum
• AK 25 (Anstaltskennung der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe
• Vermerke wie z. B. „Sondergeld 1“
Zahlungen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden umgehend an den Auftraggeber zurücküberwiesen.
Sondergeld 1:
Einzahlungen ohne Zweckbindung werden zunächst bis zum monatlichen Höchstbetrag dem Sondergeld 1 gutgeschrieben.
Beträge, die darüber hinausgehen werden auf das Eigengeld gebucht.
Es gelten folgende Höchstbeträge für das Sondergeld 1:
Monatlich 95,00 € - für erwachsene Strafgefangene und Untersuchungsgefangene -
Monatlich 60,00 € - für junge Strafgefangene
Monatlich 200,00 € - für Untergebrachte
Sondergeld 1 kann für den Einkauf in der Anstalt, als Telefongeld u. a. verwendet werden.
Sondergeld 2:
Sollen Beträge als Sondergeld 2 gebucht werden, ist dies zwingend zu
vermerken.
Eine Gutschrift auf dem Konto Sondergeld 2 kann nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt erfolgen. Dies ist
möglich für Maßnahmen der Eingliederung (z.B. Kosten der Gesundheitsfürsorge, Aus- und Fortbildung) oder zur Pflege
sozialer Beziehungen.
Kann das eingezahlte Geld zu dem angegebenen Zweck nicht verwendet werden oder liegt keine Genehmigung für die Einzahlung vor, erfolgt, soweit möglich, eine Rückerstattung an den Einzahler, ansonsten eine Umbuchung auf das Eigengeld.
Bitte beachten Sie:
Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur
Verfügung.
Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei der Bank bzw. ab dem Überweisungsauftrag in der Regel
mehrere Werktage.
Eine Echtzeit oder Blitzüberweisung kann nicht anerkannt werden!