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Ehrenamtliche Mitarbeit


Die Wiedereingliederung von Strafgefangenen ist nicht nur eine Aufgabe des Staates, sondern auch der Gesellschaft. Ehrenamtliche Mitarbeit hat im Justizvollzug eine lange Tradition, oft sind grundlegende Reformen des Strafvollzugs von Persönlichkeiten von außerhalb der Gefängnisse eingeleitet worden. Im baden-württembergischen Justizvollzug hat sich das bürgerschaftliche Engagement seit dem Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes (1977) immer weiter verstärkt. Dabei können drei Gruppen von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschieden werden.

Die ehrenamtlichen Betreuerinnen/Betreuer sind für die Bedürfnisse des einzelnen Gefangenen zuständig und helfen zusammen mit dem Anstaltspersonal zu einer zielgerichteten Haftzeit und einer positiven Wiedereingliederung. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter leiten Gruppen von Gefangenen an (Soziales Training, Gesprächs-, Arbeits- und Lerngruppen, Sport und Freizeit) und tragen so zu Lernprozessen bei, die die Chancen für eine sozialverantwortliche Lebensweise nach der Haftzeit verbessern.

Die Mitglieder der Beiräte wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mit. "Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung" (StVollzG § 163). Die Beiräte werden von den Gemeinderäten bzw. den Kreisräten bestellt, sie ermöglichen meist aufgrund ihrer kommunalpolitischen Erfahrungen gezielte Hilfen für die Wiedereingliederung.

Auch die großen Landeskirchen unterstützen das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie die Straffälligenhilfevereine in Baden und Württemberg. Das gilt auch für zahlreiche Sportvereine in Baden-Württemberg, von denen Übungsleiter und aktive Sportler mit den Gefangenen Sport in verschiedenen Disziplinen betreiben.

 

 

 

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