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Soziales Training in der Untersuchungshaft
am Beispiel der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe


Vorbemerkung:
Die Justizvollzugsanstalt Karlsruhe ist eine Anstalt für den Vollzug der Untersuchungshaft bei erwachsenen Männern. Das Gebäude wurde im vorigen Jahrhundert erbaut. Die Hauptanstalt ist durchschnittlich mit 152 Gefangenen belegt. Seit der Einführung des Sozialen Trainings im baden-württembergischen Strafvollzug wird auch in dieser Anstalt das Soziale Training für die Inhaftierten angeboten.

Wie alle Untersuchungshaftanstalten zeichnet sich die Karlsruher Anstalt durch einen hohen Fluktuationsgrad aus. Diesem Umstand musste von Beginn an bei der Planung für das Soziale Training Rechnung getragen werden. Daher unterscheidet sich das Soziale Training in der Untersuchungshaft auch wesentlich vom Sozialen Training des Langstrafenvollzugs, in dem häufig über mehrere Jahre hinweg in fas unveränderter Gruppenzusammensetzung gearbeitet wird. Ein weiteres wesentliches Unterscheidungsmerkmal beim Sozialen Training in den zwei genannten Vollzugsformen liegt in der Unschuldsvermutung bei den Untersuchungsgefangenen; d. h. Themenbereiche, die die evtl. Straffälligkeit des einzelnen Teilnehmers tangieren, bleiben unberührt.

Noch vor rechtskräftiger Verurteilung in der Untersuchungshaft die Zeit sinnvoll zu nutzen, mit diesem Leitgedanken ist das Grundkonzept ausgelegt. Da Untersuchungshaftanstalten im Gegensatz zu reinen Strafanstalten in aller Regel wenig Freizeitmöglichkeiten anbieten können und Außenkontakte den starken Einschränkungen der StPO und UVollzO unterliegen, besteht gerade in der Untersuchungshaft Handlungsbedarf, subkulturellen Entwicklungen gegenzusteuern sowie der Monotonie von Tagesabläufen und der Reduzierung des Reizvolumens entgegen zu wirken.

Das Konzept des Sozialen Trainings in der Untersuchungshaft
Das Konzept des Sozialen Trainings in der Untersuchungshaftanstalt Karlsruhe wurde mit der Einführung des Sozialen Trainings im baden-württembergischen Strafvollzug vom Sozialdienst entwickelt und geänderten Bedürfnissen ständig angepasst und fortgeschrieben. Bei den inhaltlichen Vorgaben wurde u.a. auf die Zielsetzungen in den Veröffentlichungen des baden-württembergischen Justizministeriums zum Sozialen Training zurückgegriffen.

Da im Gegensatz zur Strafhaft die Untersuchungshaft – wie gesagt – durch einen hohen Fluktuationsgrad gekennzeichnet ist (ständiger Wechsel der Gefangenenpopulation durch Verlegung, Entlassung, Übertritt in Strafhaft u.a.), waren eine längerfristige, kontinuierliche Gruppenarbeit und die Inszenierung von Gruppenprozessen erheblich erschwert. Als zweckmäßig und sinnvoll hat sich erwiesen, das Soziale Training in der Untersuchungshaft in sogenannte Kompaktkurse einzubetten. Diese Kompaktkurse sind für eine Dauer von drei Monaten (dies entspricht auch der durchschnittlichen Verweildauer eines Untersuchungsgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe) ausgelegt, wobei ein Quereinstieg in den laufenden Kurs für neue Teilnehmer jederzeit möglich ist. Dies ermöglicht einer höheren Zahl von Untersuchungsgefangenen die Teilnahme am Sozialen Training. Das Soziale Training findet an vier Tagen in der Woche (vormittags) statt; die Dauer einer Einzelveranstaltung umfasst 90 Minuten. Die Gruppengröße ist auf maximal zwölf Teilnehmer beschränkt. Eine höhere Teilnehmerzahl ist wegen der räumlichen Gegebenheiten in der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe nicht möglich. Ohnehin hat die Erfahrung gezeigt, dass mit dieser Gruppengröße bestmögliche Ergebnisse zu erzielen sind.

Auswahl der Teilnehmer
Ein Hauptschwerpunkt der inhaltlichen Ausgestaltung des Sozialen Trainings in der Untersuchungshaftanstalt Karlsruhe liegt in der Vorbereitung zur Entlassung. Dies bedingt eine sensible Auswahl der Inhaftierten für die Kompaktkurse des Sozialen Trainings. Es macht wenig Sinn, einen Untersuchungsgefangenen hierfür zuzulassen, bei dem absehbar ist, dass er in wenigen Tagen wieder freigelassen wird. Im umgekehrten Extremfall (bei Untersuchungsgefangenen, die mit Verurteilungen zu langen Haftstrafen zu rechnen haben), ist es für alle Beteiligten wenig hilfreich, diese Gefangenen schon während der Untersuchungshaft am Sozialen Training teilnehmen zu lassen. Damit wäre auch ein wesentliches Zulassungskriterium umrissen: der Teilnehmer sollte mit seiner Freilassung in den nächsten sechs bis zwölf Monaten rechnen können. Von selbst versteht sich, dass die Teilnahme am Sozialen Training in der Untersuchungshaft auf absolut freiwilliger Basis erfolgt.

Die Auswahl der Teilnehmer am Sozialen Training erfolgt neben den vorbezeichneten Erwägungen konkret über den Sozialdienst der Anstalt. Schon in der Zugangsphase ergeben sich möglicherweise Hinweise darauf, welcher Untersuchungsgefangene hierfür in Frage kommt. Neben dem Prinzip der Freiwilligkeit und der Prognoseeinschätzung einer baldigen Entlassung hat es sich als positiv erwiesen, bei der Auswahl der Gefangenen die Altersstruktur der Gruppe nicht zu breit zu streuen, Erstinhaftierten Untersuchungsgefangenen wird bevorzugt die Teilnahme am Sozialen Training empfohlen, weil bei diesem Personenkreis von einer höheren Bedürftigkeit auszugehen ist (Mangel an Erfahrungen, mit der Haft als solcher und mit der späteren Entlassungssituation adäquat umzugehen). Ferner kann von erstinhaftierten Untersuchungsgefangenen gesagt werden, dass dieser Personenkreis sich durch eine hohe Motivationsbereitschaft auszeichnet und zumeist die Gruppe positiv beeinflusst.

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Sozialen Training sind solche Untersuchungsgefangene, die mit richterlichem Verbot der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen belegt sind, und Untersuchungsgefangene, die Tatgenossen (Mittätertrennung) in der Teilnehmergruppe haben. Unkenntnis der deutschen Sprache schließt ebenfalls eine Teilnahme am Sozialen Training aus. Ansonsten gibt es keine Zulassungsbeschränkungen.

Trainingsinhalte im Sozialen Training
Der Grundsatz über die Trainingsinhalte beim Sozialen Training in der Untersuchungshaft lässt sich folgendermaßen umschreiben: die Inhalte sollen Themen- und Problembereiche tangieren, die der Lebens- und Bedürfnissituation der Insassen entsprechen. Im einzelnen kann diesbezüglich auf den baden-württembergischen Leitfaden zum Sozialen Training² und auf das niedersächsische Curriculum³ zum Sozialen Training Bezug genommen werden.

Trainingsbereiche
Konkret werden in der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe vier Trainingsbereiche angeboten:

- Recht im Alltag
- Umgang mit Geld
- Freizeitgestaltung und Soziale Beziehungen
- Entlassungsvorbereitung

Erläuterungen zu den Trainingsinhalten
Im Trainingsbereich „Recht im Alltag“ sollen die Teilnehmer befähigt werden, ihre bürgerlichen und sozialen Rechte wahrzunehmen. Erörterung finden Themen zu Miet-, Vertrags –und Familienangelegenheiten. Individuelle Beratung, das eigene Strafverfahren betreffend, findet nicht statt; dies bleibt aus gesetzlichen Gründen den Strafverteidigern der Teilnehmer vorbehalten.

Der Trainingsbereich „Umgang mit Geld“ beinhaltet im weitesten Sinne Themenstellungen u Verbraucherberatung und -schutz. Budgetberatung und sinnvolle Haushaltsführung runden das Themenangebot ab. Dieser Trainingsbereich mündet oftmals geradewegs in eine individuelle Schuldnerberatung/ Schuldenregulierung des Untersuchungsgefangenen, die dann allerdings nicht im Rahmen des Sozialen Trainings geleistet, sondern vom Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt gewährt wird.

Im Trainingsbereich „Freizeitgestaltung und Soziale Beziehungen“ wird versucht, Defizite im Bereich einer sinnvollen Freizeitgestaltung aufzuarbeiten. Hilfestellungen bei Partnerschaftsproblemen, die ohnehin durch die Untersuchungshaft entstehen, werden in diesem Trainingsbereich ebenfalls gegeben. Zudem soll der Teilnehmer in die Lage versetzt werden, sich im Rahmen dieser Gruppe in fairer Weise mit seinen Interaktionspartnern auseinander zu setzen und eigene Kommunikationsstrukturen zu verbessern.

Der Trainingsbereich „Entlassungsvorbereitung“ involviert eigentlich mehrere Trainingsbereiche. Da eine Vielzahl der Untersuchungsgefangenen durch ihre Inhaftierung ihren Arbeitsplatz verlieren, wird in diesem Bereich entsprechende Hilfestellung in Form von Bewerbertraining u.a. angeboten.

Einem Wohnraumverlust sehen sich ebenfalls zahlreiche Untersuchungsgefangene wegen der Verhaftung gegenüber. Daher mündet dieses Thema (Wohnungsnot und Wohnungssuche) auch in diesen Trainingsteil ein. Ferner werden die Bereiche

- Angst vor Behörden
- Bewährungshilfe
- Leistungen vom Arbeitsamt
- Nachsorgeeinrichtungen der Straffälligenhilfe und
- Sozialhilfe

eingehend thematisiert. In diesen Themenstellungen stehen den Trainern und Trainingsteilnehmern zusätzlich noch fachkundige Referenten aus den jeweiligen Institutionen (Bewährungshilfe, Sozialamt und Arbeitsamt) zur Verfügung. Im übrigen findet Medienunterstützung in geeigneten Fällen bei den o.a. Themenbereichen statt.

Zu den Trainern
Die Justizvollzugsanstalt Karlsruhe ist in der glücklichen Lage, seit Jahren auf eine Stamm-Mannschaft von qualifizierten und engagierten Trainern zurückgreifen zu können. Alle sind externe Fachkräfte (Rechtsanwalt, Bankfachmann und Sozialarbeiter) mit dem Status des ehrenamtlichen Mitarbeiters der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe. Vertretung der Trainer durch den Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt gewährleistet eine kontinuierliche Arbeit mit der Gruppe. Ein jährliches Trainertreffen mit dem Sozialdienst (Koordinator des Sozialen Trainings in der Justizvollzugsanstalt) dient dem Erfahrungs- und Informationsaustausch. Kritisch muss die Aufwandsentschädigung für die Trainer beleuchtet werden. Diese Aufwandsentschädigung ist in einer Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums Baden-Württemberg (4) geregelt und so gering bemessen, dass es in aller Regel große Schwierigkeiten bereitet, unter diesen Voraussetzungen geeignete ehrenamtliche Mitarbeiter für das Soziale Training zu gewinnen.

Erfahrungen und Schlussbemerkungen
Das Soziale Training in der VJA Karlsruhe ist in der vorliegenden Form ein fester Bestandteil des Behandlungsangebotes der Anstalt und stößt sowohl bei den Untersuchungsgefangenen als auch bei den Mitarbeitern der Anstalt auf große Akzeptanz.

Mit einfacher Sprache – ohne eine Überfrachtung mit Fachvokabular oder gar lehrmeisterlichen Methoden – anschaulich und praxisnah, wird das Soziale Training vermittelt. Es orientiert sich an den Methoden moderner Sozialarbeit (Leitgedanke: Hilfe zur Selbsthilfe). Bei den Teilnehmern wird ein Lernprozess in kleinen Schritten vollzogen, den die Mitarbeiter der Anstalt bei ihrer täglichen Arbeit registrieren können. Letztendlich schlägt sich das Soziale Training auch positiv im Klima der Anstalt und im Umgang aller Beteiligten miteinander nieder, wie ein ehemaliger Teilnehmer des Sozialen Trainings anlässlich eines Pressegesprächs (5) bestätigte. Das Soziale Training in der vorbezeichneten Konzeption erscheint mir daher übertragbar auf ähnliche Einrichtungen der Untersuchungshaft.


Anmerkungen

(1) Justizministerium Baden-Württemberg; Das Soziale Training im Strafvollzug. Ein Leitfaden; Stgt.1982.
(2) Justizministerium Baden-Württemberg: Das Soziale Training im Strafvollzug. Ein Leitfaden; Stgt.1982.
(3) Niedersächsisches Ministerium der Justiz)Hrsg.);Praxis des Sozialen Trinings; Hannover 1986
(4) AV d. Justizministerium Baden-Württemberg v. 22. März 1979 – 4439 – VI/21). Die Justiz Baden-Württemberg S. 147.
(5) Bad. Neueste Nachrichten (BNN vom 8.9.1990 zum Pressebericht: Freiwilliges Soziales Training hinter Gittern bereitet auf Entlassung vor.

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