Zum Umgang mit Problemfällen

Die Jugendarrestanstalt Rastatt hat ein klar strukturiertes Sicherheits- und Krisenkonzept, das den Umgang mit Krisensituationen verbindlich regelt und sicherstellt, dass der Arrest in geeigneten Fällen konsequent fortgesetzt bzw. erneut vollstreckt wird.

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Blaulicht

Notfälle, die zu einem vorläufigen Abbruch des Arrestes führen, können immer auftreten – die Jugendarrestanstalt ist keine Justizvollzugsanstalt und verfügt daher nicht über die gleichen Kapazitäten. Zugleich ist es uns aber wichtig, dass bei den anordnenden Stellen keine Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahme entstehen, nur weil Arrestanten in Ausnahmefällen vorzeitig entlassen werden müssen.