JVA Karlsruhe
Justizvollzugsanstalt Karlsruhe
Riefstahlstraße 9, 76133 Karlsruhe
Tel. +49 (721) 9266126
In der JVA Karlsruhe können sie sich ausschließlich mit einer Zivilhaft
selbst stellen (z. B. Ordnungshaft, Erzwingungshaft).
Andere Strafhaftarten, wie zum Beispiel Ersatzfreiheitsstrafe wird hier nicht vollzogen.
Stellen Sie sich möglichst am Vormittag, jedoch bis spätestens 15:00 Uhr an der Torwache.
Sie dürfen nicht unter Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln zum Strafantritt erscheinen.
Sie werden von der Justizvollzugsanstalt mit allen notwendigen Gegenständen ausgestattet.
Wichtige Unterlagen:
- Ladung zum Strafantritt
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Andernfalls kann eine Aufnahme nicht erfolgen!
Mitbringen können Sie:
- Privatkleidung
- Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Sie werden zeitnah dem Anstaltsarzt vorgestellt, der sodann über die weitere Verwendung der Hilfsmittel sowie über eventuell zu verabreichende Medikamente entscheidet. - Wir empfehlen Ihnen, etwa 100 € Bargeld mitzubringen. Dies ermöglicht Ihnen einen Zugangseinkauf (Tabak, Blättchen, Feuerzeug, Eistee, Instantkaffee).
Nicht mitbringen dürfen Sie:
- Alle Gegenstände, die Sie für den Vollzug und für die Entlassung nicht benötigen
- Alle Gegenstände, die bei Eintritt in die Anstalt nicht zulässig sind
(z. B. Elektrogeräte, Handys, Nahrungs- und Genussmittel, Tabak etc.)
JVA Bühl
Justizvollzugsanstalt Karlsruhe
Außenstelle Bühl
Hauptstr. 94, 77815 Bühl
Tel. +49 (7223) 80859-50
Stellen Sie sich möglichst am Vormittag, jedoch bis spätestens 13:00 Uhr an der Torwache.
Sie dürfen nicht unter Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln zum Strafantritt erscheinen.
Sie werden von der Justizvollzugsanstalt mit allen notwendigen Gegenständen ausgestattet.
Wichtige Unterlagen:
- Ladung zum Strafantritt
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Andernfalls kann eine Aufnahme nicht erfolgen!
Mitbringen können Sie:
- Privatkleidung
(siehe „Zusendung von Wäschepaketen für weibliche Gefangene der Außenstelle Bühl“) - Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Sie werden zeitnah dem Anstaltsarzt vorgestellt, der sodann über die weitere Verwendung der Hilfsmittel sowie über eventuell zu verabreichende Medikamente entscheidet. - Wir empfehlen Ihnen, etwa 100 € Bargeld mitzubringen. Dies ermöglicht Ihnen einen Zugangseinkauf (Tabak, Blättchen, Feuerzeug, Eistee, Instantkaffee).
Nicht mitbringen dürfen Sie:
- Alle Gegenstände, die Sie für den Vollzug und für die Entlassung nicht benötigen
- Alle Gegenstände, die bei Eintritt in die Anstalt nicht zulässig sind
(z. B. Elektrogeräte, Handys, Nahrungs- und Genussmittel, Tabak etc.)