- Besuchsgenehmigung
- Ausweis / Reisepass
- Vorhandener Besuchstermin
- Es können maximal 3 Besucher (Kinder unter 3 Jahren werden nicht gezählt) zum Besuch kommen
- Besucher unter 14 Jahren benötigen eine Begleitung eines Erwachsenen
Aus Gründen der Sicherheit werden die Besucherinnen und Besucher
kontrolliert bzw. mit technischen oder sonstigen Hilfsmitteln auf verbotene
Gegenstände abgesucht.
- Besuche: Montag - Freitag: 8:00 - 11:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr
Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein monatlich Regelbesuch wie folgt:
- 2 x monatlich zu je 30 Minuten
Besuchsterminierung ausschließlich per Telefon:
- Montag - Freitag 7:30 - 8:00 / 12:15 - 12:45 Uhr
- Telefon: +49 (721) 9266017
- Besuche: Montag - Freitag: 13:00 - 14:00 Uhr
Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein monatlich Regelbesuch wie folgt:
- 2 x monatlich zu je 60 Minuten
Besuchsterminierung ausschließlich per Telefon:
- Montag - Freitag 9:00 - 12:00 Uhr / 13:15 - 15:15 Uhr
- Telefon: +49 (7223) 8085950
Sofern das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft die Besuchsgenehmigung erteilt, ist diese im Original vorzulegen.
Benötigte Unterlagen:
- Ausweis / Reisepass
- Besuchsgehmigung
Ohne diese Unterlagen ist kein Besuch möglich!