Grundlage unserer strafvollzuglichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bildet das Justizvollzugsgesetzbuch des Landes, das im dritten Buch in § 1 hinsichtlich der Zielsetzung folgendes bestimmt: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“
Aus diesem Vollzugsziel ergibt sich für alle Verantwortlichen die Verpflichtung, während des Vollzuges von Freiheitsstrafen
alles Vertretbare zu unternehmen, was dazu beitragen kann, Strafgefangene vor einem Rückfall in Straffälligkeit zu bewahren und
sie für ein künftiges Leben in sozialer Verantwortung vorzubereiten.
Je besser das gelingt, umso eher werden auch künftige Straftaten und damit auch künftige Opfer vermieden. So schützt
gelungene (Re-)Sozialisierung auch die Allgemeinheit.
Nach §§ 112 ff Strafprozessordnung kann Untersuchungshaft angeordnet werden, um das gerichtliche Verfahren gegen Beschuldigte zu sichern, das heißt insbesondere zu verhindern, dass sie sich dem Verfahren durch Flucht entziehen oder Zeugen beeinflussen. Bei bestimmten Delikten kann auch Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn der begründete Verdacht besteht, der Beschuldigte werde erneut eine vergleichbare Straftat begehen.
In der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe gibt es verschiedene Behandlungs- und Betreuungsangebote.
Hierzu gehören anstaltsinterne fachdienstliche Angebote wie auch ehrenamtliche Gruppenangebote.
Fachdienstliche Angebote:
- psychologische Angebote
- sozialpädagogische Angebote
- seelsorgerische Angebote
Ehrenamtliche Angebote:
- Eltern Kind Projekt
- Verein für Jugendhilfe e.V.
- Jugend- und Drogenberatung der Stadt Karlsruhe
- Netzwerk für Demokratie und Courage
- Bezirksverein Karlsruhe
- Aidshilfe Karlsruhe
- Quitt e.V. Rastatt, Verein für außergerichtlichen Tat- und Konfliktausgleich
- Jugend- und Drogenberatung der Stadt Baden-Baden
Arbeitstraining:
Beim Arbeitstraining werden die Gefangene unter Anleitung in den "Berufs"- Alltag geführt. Hier lernen die Gefangenen einen geregelten Tagesablauf, Sauberkeit und Ordnung und das Arbeiten kennen.
Beschäftigt werden die Gefangenen durch das Vollzugliche Arbeitswesen (VAW) in folgenden Bereichen:
- Küche - täglich frische Mahlzeiten für Gefangene und Bedienstete werden hier zubereitet
- Wäscherei - die Anstaltswäsche wird in der anstaltsinternen Wäscherei gewaschen
- Hauswerkstatt - führt kleinere Hausreparaturen durch
- Unternehmerbetriebe - hier werden in erster Linie Montage- und Verpackungsleistungen durchgeführt
Für jede Vollzugsanstalt des Landes wird nach Größe und räumlichen Gegebenheit festgelegt, wie viele Gefangene
untergebracht werden können.
Diese Festlegung wird Belegungsfähigkeit genannt.
Die Belegungsfähigkeit wird im Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg (Justizvollzugsgesetzbuch - JVollzGB) Buch 1 § 7 Festsetzung der Belegungsfähigkeit - geregelt.
- Hauptanstalt Karlsruhe - 106 Haftplätze (männlich)
- Außenstelle Bühl - 28 Haftplätze (weiblich)
- Außenstelle Rastatt (Jugendarrests) - 38 Arrestplätze (männlich) und 13 Arrestplätze (weiblich)
Damit Gefangene eine sinnvolle Möglichkeiten haben ihre Freizeit zu nutzen und um ihnen einen geordneten Tagesablauf zu vermitteln, gibt es in der JVA Karlsruhe ein breit gefächertes Angebot an Freizeit-, Gruppen- und Sportangeboten.
Organisiert werden diese Angebote u. a. durch Ehrenamtliche, den Sozialdienst, den kirchlichen Dienst, Bedienstete der Anstalt und unseren Sportbeamten.
Folgende Freizeit- und Gruppenangebote werden angeboten:
- Malgruppe
- Bibelgruppe
- Backgruppe
- Spiele-Gruppe
- Gesprächsgruppe
- Sprachkurse
Ebenfalls werden diverse Sportarten wie Fußball, Tischtennis, Indiaca, Volleyball, Basketball und Kraftsport angeboten.